Erfüllungsbürgschaft / Vertragserfüllungsbürgschaft
Hinweis: Die Antworten sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Rechtsberatung.
Was ist eine Erfüllungsbürgschaft (Vertragserfüllungsbürgschaft)?
Eine Erfüllungsbürgschaft (oft „Vertragserfüllungsbürgschaft“) ist eine Sicherheit zugunsten des Auftraggebers. Ein Bürge (Bank oder Versicherer) verpflichtet sich, bis zur vereinbarten Bürgschaftssumme einzustehen, falls der Auftragnehmer seine vertraglichen Pflichten (z. B. fristgerechte, mangelfreie Leistung) nicht erfüllt.
Wofür wird eine Erfüllungsbürgschaft gebraucht?
Sie dient dazu, das Risiko des Auftraggebers abzusichern, dass der Auftragnehmer ausfällt (z. B. Insolvenz) oder Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt und dadurch Mehrkosten entstehen (z. B. Ersatzvornahme durch ein anderes Unternehmen).
Wer verlangt eine Erfüllungsbürgschaft – und in welchen Branchen ist sie üblich?
Häufig verlangen öffentliche und private Auftraggeber die Bürgschaft bei größeren Projekten, vor allem im Baugewerbe sowie im Anlagen-, Maschinen-, Landschafts- und Gartenbau.
Wie hoch ist eine Erfüllungsbürgschaft üblicherweise?
In der Praxis werden zwischen 5% und 10 % der Auftragssumme als Bürgschaftsbetrag vereinbart.
Gibt es Grenzen bei öffentlichen Auftraggebern (VOB/A)?
Bei öffentlichen Aufträgen werden Vertragserfüllungsbürgschaften häufig auf maximal 5 % der Auftragssumme begrenzt; als Bezug wird oft § 9 Nr. 8 VOB/A genannt.
(§ 9 Nr. 8 VOB/A ist eine Regelung aus der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil A (VOB/A) und betrifft Sicherheiten bei öffentlichen Bauaufträgen.
Kurz erklärt:
Die Vorschrift begrenzt, welche Sicherheiten öffentliche Auftraggeber verlangen dürfen – insbesondere Vertragserfüllungsbürgschaften.)
Was deckt die Erfüllungsbürgschaft ab – und was typischerweise nicht?
Sie sichert typischerweise Ansprüche aus Nicht- oder Schlechterfüllung (z. B. Mehrkosten der Fertigstellung, Schadensersatz wegen Verzug). Ob Vertragsstrafen eingeschlossen sind, hängt von der Bürgschafts- und Vertragsgestaltung ab; in der Praxis werden Vertragsstrafen teils ausdrücklich ausgenommen oder separat geregelt.
Was ist der Unterschied zwischen Erfüllungsbürgschaft und Gewährleistungsbürgschaft?
Die Erfüllungsbürgschaft bezieht sich primär auf die vertragsgemäße Leistungserbringung bis zur Abnahme/Fertigstellung. Eine Gewährleistungsbürgschaft (Mängelansprüche) sichert dagegen Ansprüche nach Abnahme innerhalb der Gewährleistungsfrist.
Wie lange läuft eine Erfüllungsbürgschaft?
Die Laufzeit richtet sich nach Vertrag und Bürgschaftsurkunde. Häufig endet sie mit Abnahme bzw. nach Rückgabe der Urkunde oder Enthaftungserklärung; in manchen Verträgen wird sie bis zur Stellung einer Gewährleistungsbürgschaft fortgeführt.
Wann wird die Bürgschaft zurückgegeben bzw. freigegeben?
Üblich ist die Freigabe nach Abnahme bzw. wenn der Sicherungszweck entfallen ist (z. B. Austausch gegen eine Gewährleistungsbürgschaft). Praktisch erfolgt das durch Rückgabe der Originalurkunde oder eine schriftliche Enthaftungserklärung des Auftraggebers.
Wie funktioniert die Inanspruchnahme (Bürgschaftsfall)?
Wenn der Auftragnehmer nicht ordnungsgemäß erfüllt, kann der Auftraggeber – abhängig von der Art der Bürgschaft (z. B. selbstschuldnerisch/auf erstes Anfordern) – den Bürgen bis zur Bürgschaftssumme in Anspruch nehmen. Die genauen Voraussetzungen stehen in Bürgschaftsurkunde und Vertrag.
Was bedeutet „Bürgschaft auf erstes Anfordern“ – und ist das üblich?
Bei „auf erstes Anfordern“ muss der Bürge grundsätzlich zunächst zahlen, sobald formal ordnungsgemäß angefordert wird; Einwendungen werden oft auf das Rückforderungsverfahren verlagert. Ob das vereinbart wird, ist verhandlungssache und hängt von Projekt, Auftraggeber und Markt ab.
Welche Voraussetzungen braucht ein Unternehmen für eine Erfüllungsbürgschaft?
In der Regel prüft der Bürge die Bonität und wirtschaftliche Lage (z. B. Jahresabschlüsse, BWA, Auftragslage). Je nach Anbieter und Betrag können weitere Unterlagen (Projektvertrag, Leistungsbeschreibung) verlangt werden.
Was kostet eine Erfüllungsbürgschaft?
Antwort: Die Kosten hängen vor allem von Bürgschaftssumme, Laufzeit, Bonität und Anbieter (Bank vs. Versicherer) ab. Üblich ist eine laufende Aval-/Prämienkalkulation als Prozentwert pro Jahr; konkrete Sätze sind sehr individuell und können gerne bei uns in einem konkreten Angebot erfragt werden.
Bankbürgschaft vs. Bürgschaftsversicherung: Was ist der Unterschied?
Bei der Bankbürgschaft wird meist ein Avalrahmen/Obligo bei der Bank belastet, was Kreditlinien beeinflussen kann. Bei der Bürgschaftsversicherung stellt ein Versicherer die Bürgschaft; häufig wird sie genutzt, um Banklinien zu entlasten.
Welche Unterlagen werden typischerweise angefragt?
Häufig: Unternehmensdaten, Jahresabschluss/Jahresabschlüsse, aktuelle BWA/GuV, OP-Listen, Projekt-/Werkvertrag, gewünschte Bürgschaftshöhe und Laufzeit. Die genaue Liste hängt vom Anbieter ab. Bei uns bekommen Sie kurzfristig eine Information in welcher Höhe und zu welchem Beitrag wir Ihnen eine Bürgschaft anbieten können. Dies meist innerhalb von 24 Stunden.
Wie schnell bekommt man eine Erfüllungsbürgschaft?
Das hängt von Betrag, Bonität und ob bereits ein Rahmenvertrag besteht. Bei bestehenden Limiten/Rahmen kann es schnell gehen; bei Erstprüfung dauert es länger wegen Bonitäts- und Dokumentenprüfung. Dies können wir auch in einem kurzen persönlichen Gespräch erörtern.
Kann man mehrere Sicherheiten kombinieren (z. B. Einbehalt + Bürgschaft)?
Ja, das wird in der Praxis gemacht. Gleichzeitig sollte auf eine faire Gesamtschau geachtet werden, damit die Sicherheiten zusammen nicht unverhältnismäßig werden.
Was passiert, wenn sich die Auftragssumme ändert (Nachträge)?
Oft muss die Bürgschaftssumme entsprechend angepasst werden (Erhöhung/Reduzierung), dies kann in der Regel mit einem Nachtrag passieren.
Gibt es Alternativen zur Erfüllungsbürgschaft?
Alternativen sind z. B. Sicherheitseinbehalte, Patronatserklärungen, Garantien oder Letters of Credit – je nach Vertragspartner und Projekt. Welche Alternative sinnvoll ist, hängt von Risiko, Kosten und Verhandlung ab. Viele von diesen oben genannten Lösungen sind eher unüblich.
Bürgschaft Versicherung
Robert Kosik
Dr.-Wolff-Str. 4 – 65549 Limburg
Tel.: 06431 288890
Sie haben Fragen oder wünschen ein Angebot?
