Lexikon – Bürgschaft & Kaution
A
Ablösung
Im Zuge der Ablösung werden Bürgschaften von anderen Partnern oder Bürgen (wie einer Bank oder Versicherung) durch Bürgschaften der Versicherung ersetzt.
Abnahme
Der juristische Terminus „Abnahme“ bezeichnet allgemein eine Erklärung, dass eine Sache oder ein Zustand bestimmten Kriterien entspricht, insbesondere die Bestätigung, dass ein Werk erfüllungstauglich ist. Ein sogenanntes Abnahmeprotokoll sollte die Vollziehung der vertragsgemäßen Leistung bestätigen. Damit beginnt die festgelegte Gewährleistungsfrist.
Abnehmerliste
Die Abnehmerliste beinhaltet eine Zusammenfassung aller abgesicherten Abnehmer bzw. Kunden des Versicherungsnehmers.
Abschlusskosten
Auch Erwerbskosten genannt; Teil der Betriebskosten eines Versicherungsunternehmens. Sie entstehen nur einmal durch den Abschluss eines Versicherungsvertrags (Abschlussprovisionen, Kosten für die Antrags- oder Risikoprüfung, Kosten für die Antragsbearbeitung und die Erstellung des Versicherungsscheins).
Aktuar
Der „verantwortliche Aktuar“ sorgt dafür, dass die Versicherungsverträge dauerhaft erfüllbar sind. Berufserfahrung und spezielle Kenntnisse in der Versicherungsmathematik werden vorausgesetzt.
Akzessorietät
Die Akzessorietät beschreibt die Tatsache, dass die Existenz eines Nebenrechts davon abhängt, dass ein anderes Hauptrecht besteht. Ein Beispiel hierfür ist die Abhängigkeit der Verpflichtung aus einer Bürgschaft von der Forderung, die damit abgesichert werden soll.
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Der Inhalt und das Ausmaß des Versicherungsschutzes werden durch Regeln für die vertraglichen Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers und des Versicherers festgelegt, gegebenenfalls ergänzt durch besondere Versicherungsbedingungen. Die AVB sind Teil des Versicherungsunternehmens Geschäftsplans und benötigen keine Genehmigung von der Aufsichtsbehörde (BaFin).
Anbietungsgrenze
Kleinere Abnehmer oder Kunden des Versicherungsnehmers sind bis zu der Höhe der Anbietungsgrenze pauschal versichert. Der Versicherungsnehmer kann anstelle des Kreditversicherers die Bonitätsprüfung solcher Kunden vornehmen (in der Regel durch das Einholen einer Wirtschaftsauskunft). Kunden, die oberhalb der Anbietungsgrenze liegen, sind anbietungspflichtig.
Anbietungspflicht
Mit dem Versicherungsvertrag verpflichtet sich der Versicherungsnehmer, alle Ansprüche gegen alle Kunden bzw. Abnehmer in die Versicherung einzubeziehen. Die Regelung von Ausnahmen von der Anbietungspflicht im Versicherungsvertrag ist besonders wichtig, wie zum Beispiel bei einer Ausschnitts-Versicherung.
Änderungsrisiko
Das Änderungsrisiko hat zur Folge, dass die theoretisch zu erwartende Schadenbelastung, die weitgehend frei von Zufälligkeiten ist, verändert wird. Nicht voraussehbare externe Faktoren (wie Preisniveau, Technik, Wertewandel und Rechtsprechung) können die Risikolage erheblich beeinflussen und somit die Kalkulationsgrundlage des Versicherers verändern.
Annahme
Mit der Annahme geht das Versicherungsunternehmen die Zusage ein, dass es dem Versicherungsnehmer in der gewünschten Höhe Versicherungsschutz für die beantragte Versicherungssumme gewährt.
Antrag zum Bürgschaftskredit
Der Antrag stellt eine gegengezeichnete Willenserklärung des potenziellen Bürgschaftsnehmers dar, die mit vorgegebenen Konditionen und Bedingungen zur Annahme durch den zukünftigen Bürgschaftsgeber (Kautionsversicherung) versehen ist.
Antragsstellung
Über den Online-Tarifrechner kann man unkompliziert und rasch bei der Versicherungsgesellschaft ein Kreditlimit bzw. eine Kautionsversicherung beantragen. Alternativ können Sie uns über unser Kontaktformular eine Nachricht senden, und wir werden uns sofort bei Ihnen melden!
Antragssumme
Die Antragssumme stellt den Betrag dar, den der Versicherungsnehmer bei dem Versicherer beantragt, um Forderungen gegen seinen Kunden abzusichern. Unter normalen Umständen handelt es sich dabei um die Auftragssumme.
Anzahlungsgarantie
Die Anzahlungsgarantie, herausgegeben von AXA, dient dazu, das Anzahlungsrisiko als abstrakte Zahlungsverpflichtung abzusichern. Der Käufer trägt das Risiko einer Nicht- oder Schlechtlieferung sowie das Insolvenzrisiko des Verkäufers, wenn eine Anzahlung geleistet wurde, da dieser Vorauszahlung zunächst keine Leistung gegenübersteht.
ARGE-Bürgschaften (Bürgschaften für Arbeitsgemeinschaften)
Bauprojekte, die einen großen Umfang haben, werden häufig von mehreren Unternehmen in Form einer Arbeitsgemeinschaft (Arge) umgesetzt. Die involvierten Baugesellschaften sehen sich mit speziellen Risiken konfrontiert, die von Argen ausgehen. Die Bürgschaftsversicherer decken diesen speziellen Bedarf, indem sie eine Arge-Bürgschaft anbieten. Dies schließt auch ein, dass die Arge-Partner sich gegenseitig intern absichern.
Auftragssumme
Für die Werkleistung im Voraus vertraglich festgelegte Vergütung.
Aufwendungen
Die „Aufwendungen für Versicherungsfälle“ stellen den größten Aufwandsposten im Versicherungsunternehmen dar. Es geht um Zahlungen und zurückgestellte Beträge, die für Schadenzahlungen vorgesehen sind. Diese beziehen sich auf im Geschäftsjahr eingetretene Versicherungsfälle und umfassen die Aufwendungen sowie eine Abrechnung der Erträge aus der Abwicklung von Schadenrückstellungen aus den Vorjahren.
Die „Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb“ beinhalten die Kosten für das Abschließen von Versicherungsverträgen, Inkasso und Bestandsverwaltung sowie die Durchführung von Rückversicherungen und Beitragsrückerstattungen.
Ausbuchung
Die Entlastung des Obligos und damit die Ausbuchung von Bürgschaften erfolgt, nachdem die Bürgschaft zurückgegeben oder eine Enthaftungserklärung des Bürgschaftsgläubigers (Auftraggebers) vorgelegt wurde.
Ausführungsbürgschaft
Die Ausführungsbürgschaft stellt eine Garantie dafür dar, dass der Auftragnehmer bis zur (Gebrauchs-)Abnahme des Gewerkes die vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber einhält. Bei Nichterfüllung des Vertrags entstehen dem Auftraggeber zusätzliche Kosten. Die Bürgschaft wird zurückgegeben, wenn der Auftraggeber die Leistung abnimmt.
Ausschöpfung des Limits
Der derzeit genutzte Bürgschaftshöhe.
Aval
Als Oberbegriff umfasst das Aval (italienisch avallo = Bürgschaft) sowohl Garantien als auch Bürgschaften. Ein Aval wird gewährt, indem entweder eine Bürgschaft übernommen oder eine Garantie gestellt wird. Der Avalgeber (AXA) bietet somit nicht einen Geldbetrag an, sondern seine eigene Kreditwürdigkeit bzw. Garantiekraft.
AVB
Allgemeine Versicherungsbedingungen einer Versicherungsgesellschaft.
Ablehnung
Die Ablehnung des Versicherungsschutzes für einen Kunden: Die Gesellschaft lehnt den Versicherungsschutz für einen Kunden nur ab, wenn die Bonität des Kunden für das angefragte Kreditlimit nicht ausreicht oder eine Annahme gegen die Versicherungsbedingungen verstößt.
B
BaFin
Kurzform für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bankauskunft
Die Bankauskunft ist eine streng formalisierte Mitteilung eines Kreditinstituts, die allgemeine Informationen über die wirtschaftlichen Verhältnisse, das Geschäftsgebaren und das Zahlungsverhalten eines Kunden im Rahmen der banküblichen Geschäftsverbindung enthält.
Bankbürgschaft
Bei einer Bankbürgschaft (auch Bankaval genannt) handelt es sich um ein Zahlungsversprechen einer Bank für einen Dritten. Die Bank übernimmt die Rolle des Bürgen. Die typische Regulierung im Bankwesen führt dazu, dass Bürgschaften bei Banken häufig höhere Kosten verursachen als vergleichbare Produkte von Versicherungen.
Basel II
Die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht vorgeschlagenen Eigenkapitalvorschriften werden als Basel II bezeichnet. Seit dem 1. Januar 2007 müssen diese Vorgaben laut den EU-Richtlinien in allen EU-Mitgliedsstaaten für sämtliche Finanzdienstleistungsinstitute umgesetzt werden.
Bauhandwerkersicherungsbürgschaft
Bauunternehmen können, um ihre Ansprüche auf Werklohn zu wahren, auf das Werkvertragsrecht (§ 650f BGB) zurückgreifen und jederzeit eine Bauhandwerkersicherungsbürgschaft verlangen. Mit ihr wird sichergestellt, dass der Besteller dem Auftragnehmer die Bauleistung bezahlt.
Bausumme
Die vertraglich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarte Zahlung für die Durchführung der vereinbarten Bau- oder Ausbauleistung.
Bauvertrag
Wechselseitiger Werkvertrag, der den Auftragnehmer zur Erstellung eines Werks und den Auftraggeber zur Zahlung der festgelegten Vergütung (Werklohn) verpflichtet.
Befristete Bürgschaft
Im Gegensatz zu unbefristeten Bürgschaften hat die Bürgschaft und damit die Verpflichtung der Versicherung ein festgelegtes Ablaufdatum. Bürgschaften, die ein festgelegtes Ablaufdatum haben, werden ohne Rückgabe aus dem Obligo ausgebucht.
Beitrag
Versicherungsbeitrag, oft auch „Prämie” genannt, was den Preis für den Versicherungsschutz bedeutet.
Bietungsbürgschaft
In der Regel dient die Bietungsbürgschaft dazu, sicherzustellen, dass die Angebotskonditionen im Falle einer Auftragserteilung eingehalten werden und dass AXA sich verpflichtet, die Vertragserfüllung zu übernehmen.
Betrug
Ein Betrug liegt vor, wenn die folgenden Tatbestandsmerkmale erfüllt sind: Täuschungshandlung (Vortäuschen, Verzerrung oder Unterdrückung von Fakten) oder Irrtumserregung (die Täuschung erzeugt im Getäuschten eine falsche Vorstellung).
Außerdem bei Vermögensverfügung (die durch die Irrtumserregung bewirkte Täuschung bringt den Getäuschten dazu, eine Vermögensminderung herbeizuführen), Vermögensschaden (eine solche Verfügung hat zur Folge, dass dem Getäuschten oder einer anderen Person ein Vermögensschaden entsteht) und Bereicherungsabsicht.
Vorsatz ist erforderlich (§263 StGB).
Bonität
Die Bonität (abgeleitet von dem Lateinischen „bonitas“, was so viel wie „Hervorragend“ bedeutet) oder auch Kreditwürdigkeit bezeichnet die finanzielle Verlässlichkeit eines Unternehmens oder einer natürlichen Person.
Bonitätsauskunft
Eine Bonitätsauskunft beinhaltet die Abfrage von Informationen über die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens bei Wirtschaftsauskunfteien.
Bonitätsprüfung
Prüfung der finanziellen Zuverlässigkeit eines Vertragspartners vor Abschluss des Vertrages. Die Bonitätsprüfung basiert auf den rechtlichen (Kreditfähigkeit) und persönlichen sowie wirtschaftlichen (Kreditwürdigkeit) Verhältnissen des Antragstellers.
Um eine verlässliche Bonitätsprüfung durchführen zu können, werden umfassende Informationen benötigt. Aus der Bonitätsprüfung wird eine Bonitätsüberwachung, da der Versicherer diese Prüfung ständig und wiederholt durchführt.
Die Zeichnung einer Bürgschaft setzt das Vorliegen eines positiven Ergebnisses der Bonitätsprüfung voraus.
Bürge
Der Bürge (Versicherer) ist derjenige, der aus einem Bürgschaftsvertrag verpflichtet wird. Der Bürge hat gemäß § 765 BGB für die verbürgte Verbindlichkeit des Schuldners (Auftragnehmers) gegenüber dem Gläubiger (Auftraggeber) einzustehen.
Bürgschaft
Eine Bürgschaft bedeutet, dass die Versicherungsgesellschaft sich verpflichtet, im Schadensfall für die verbürgte Verbindlichkeit des Versicherungsnehmers zu haften. Sie hat immer einen akzessorischen Charakter, d. h., sie besteht nur so lange wie die gesicherte Forderung. Geht diese unter, erlischt ebenfalls die Bürgschaft.
Bürgschaften zur Absicherung von Altersteilzeitguthaben
Ein Arbeitgeber bietet seinem Arbeitnehmer mit der Altersteilzeit einen schrittweisen Übergang in den Ruhestand an. Ansprüche, die Arbeitnehmer erworben haben (Altersteilzeit im sogenannten Blockmodell), müssen seit dem 1. Juli 2004 abgesichert werden. Solche Wertguthaben können durch eine Bürgschaft abgesichert werden.
Das im Rahmen des Gesetzespakets Hartz III in das Altersteilzeit-Gesetz eingeführte Gesetz brachte die Verpflichtung zur Insolvenzsicherung von Altersteilzeit-Arbeitsverhältnissen mit sich.
Bürgschaftslimit
Höhe des Bürgschaftsrahmens, auf den sich die Parteien geeinigt haben; der Bürgschaftsnehmer kann innerhalb dieses Rahmens Bürgschaften beantragen.
Bürgschaftsrahmen
Höhe des Gesamtrahmens an Bürgschaften, der bei der Versicherungsgesellschaft vereinbart wurde. Mit einem Bürgschaftsrahmen können einzelne Bürgschaften rasch und einfach über das Online-Bürgschaftsportal abgerufen werden.
Bürgschaftssublimit
Vorab festgelegte Bürgschaftsarten werden durch Sublimite, die im Rahmen der Bürgschaft vereinbart wurden, betragsmäßig limitiert.
Büroauskunft
Auch als Wirtschaftsauskunft bekannt, die ein Lieferant über einen (potenziellen) Kunden von einer Auskunftei erhält.
C – E
Corporate Governance
Im Jahr 2002 wurden der „Deutsche Corporate Governance Kodex“ sowie das „Transparenz- und Publizitätsgesetz“ eingeführt. Diese Regelungen formulierten Standards einer guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung, die international und national anerkannt sind, für deutsche Unternehmen.
Zugleich wurde das deutsche Corporate Governance System für inländische wie auch ausländische Investoren transparent und nachvollziehbar gemacht.
Dienstleistungsfreiheit
Das Recht eines jeden EU-Versicherers, in einem anderen EU-Land Versicherungsgeschäfte zu betreiben, ohne dort niedergelassen zu sein; seit 1. Juli 1994 realisiert.
Direktes Geschäft
Selbst abgeschlossene Transaktionen der Erstversicherer; im Gegensatz zum indirekten Geschäft, das in Rückdeckung zwischen Rück- und Erstversicherern erfolgt.
Dominoeffekt
Gerät eine Firma aufgrund der Insolvenz eines Kunden oder Abnehmers selbst in Zahlungsprobleme, so nennt man dies den sogenannten Dominoeffekt. Viele Insolvenzen resultieren nicht aus Überschuldung, sondern aus Zahlungsunfähigkeit, die durch diesen Dominoeffekt verursacht wird.
Drohschaden
Erwartung, dass es zu einem Ausfall einer Forderung (z. B. aufgrund einer sich abzeichnenden Zahlungsunfähigkeit eines Abnehmers bzw. Kunden) kommt und daher ein Schaden entsteht.
EFB-Sich-Formular
Standardisiertes Formular für Sicherheiten bei Bauaufträgen, das hauptsächlich von öffentlichen Auftraggebern genutzt wird. Hierbei existieren die Formulare Sich1, Sich2 und Sich3.
Eigenbehalt
Wird auch Selbstbehalt genannt. Hierbei handelt es sich um den Anteil des Versicherungsnehmers am Schaden, ausgedrückt in Euro oder Prozent, bzw. um den Teil des Risikos, den der Erstversicherer selbst behält und nicht rückversichert.
Eigentumsvorbehalt
Der Eigentumsvorbehalt stellt die bedingte Übereignung einer beweglichen Sache dar (in Deutschland geregelt in § 449 Abs. 1 und § 929, § 158 Abs. 1 BGB). Wird ein Eigentumsvorbehalt vereinbart, so bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Lieferanten.
Der Eigentumsvorbehalt hat die Funktion, die kaufrechtlichen Ansprüche auf die Übereignung der Kaufsache sowie auf die Berichtigung der Kaufpreisverbindlichkeit zu sichern (Sicherungstreuhand).
Einlösungsbeitrag
Der zu Beginn des ersten Zahlungsabschnitts fällige erste Beitrag wird so genannt. Er ist von entscheidender Bedeutung. Versicherungsschutz besteht nur, wenn er in den Händen des Versicherungsunternehmens ist. Die Bezahlung aller Folgebeiträge erfolgt ebenfalls zu Beginn des jeweiligen Zahlungsabschnitts. Es kann auf monatlicher, vierteljährlicher, halbjährlicher oder jährlicher Basis erfolgen.
Einzelstück
Bei dem (maximalen) Einzelstück handelt es sich um den Höchstbetrag, der für einen einzelnen Aval gelten kann.
Erstversicherung
Selbst abgeschlossenes, auch als „direktes Geschäft” bezeichnet; Versicherungsgeschäft zwischen natürlichen Personen und Unternehmen auf der einen Seite und Versicherungsanbietern auf der anderen Seite. Der Erstversicherer hat die Möglichkeit, das versicherungstechnische Risiko bei einem weiteren Versicherer abzudecken. Diese Art der Rückversicherung wird als passive oder abgegebene Rückversicherung bezeichnet.
F
Fabrikationsrisiko
Gefahr, dass während der Produktion eines Produkts oder dem Bau einer Maschine ein Kunde bzw. Abnehmer insolvent wird oder aus anderen Gründen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Bei Spezialanfertigungen von Ware oder Maschine gibt es für den Hersteller oft keine andere Möglichkeit, diese zu verwerten.
Factoring
Forderungsverkauf zur sofortigen Realisierung von Zahlungseingängen.
Faktura
Rechnung
Forderung
Situation, in der ein Risiko identifiziert wird, das dem Versicherungsnehmer einen Anspruch auf Entschädigung verleiht und den von der Versicherung bereitgestellten Entschädigungsmechanismus aktiviert.
Forderungsausfallversicherung
In unterschiedlichen Bereichen ist eine Forderungsausfallversicherung verfügbar. Wie der Name schon andeutet, wird diese genutzt, wenn Forderungen nicht bezahlt werden. Im Gewerbe kann man Zahlungsausfälle für bereits erfolgte Warenlieferungen oder erbrachte Werk- bzw. Dienstleistungen mittels einer sogenannten Warenkreditversicherung absichern.
Es ist nicht zwingend erforderlich, dass die Insolvenz des Schuldners für eine Leistung des Versicherers vorausgeht.
Forderungsabtretung
Vertragliche Abtretung einer Forderung, bei der der Gläubiger einen Dritten begünstigt. Der neue Gläubiger (Zessionar) ersetzt den alten (Zedent). In der Bankenbranche wird die Forderungsabtretung oft zur Kreditsicherung eingesetzt.
Forderungsanerkenntnis
Beweis eines Schadenseintritts
Forderungsmanagement
Die Einziehung von Forderungen, beginnend mit der Rechnungslegung beim Schuldner und endend bei rechtlichen Maßnahmen.
G – I
Garantie
Eine Garantie begründet eigenständige Ansprüche, während eine Bürgschaft immer von einer Hauptforderung abhängt, die gesichert werden soll. Sie ist demnach nicht davon abhängig, dass eine Forderung besteht.
Gefahrengemeinschaft
Stellt den zentralen Gedanken jeder Versicherung dar: die Gefährdung einer Vielzahl von Menschen durch dieselbe Bedrohung, deren Risiko der Versicherer gegen Entgelt von Versicherungsprämien auf sich nimmt.
Gesamtlimit
Das Gesamtlimit stellt die Obergrenze dar, die beim Obligo nicht überschritten werden sollte.
Gesamtobligo
Die Summe aller gezeichneten und noch nicht ausgebuchten Bürgschaften stellt das Gesamtobligo dar.
Gewährleistungsbürgschaft
Mit dieser Art der Bürgschaft werden nach der Abnahme der Werkleistung gerichtete Mängelansprüche des Auftraggebers abgesichert: Die Gewährleistungsphase beginnt, sobald die Arbeiten ausgeführt, d.h. abgeschlossen und abgenommen sind. Normalerweise wird die Abnahme mit einem sogenannten Abnahmeprotokoll durchgeführt.
Die Laufzeiten dieser Bürgschaften betragen 4 Jahre gemäß VOB und 5 Jahre gemäß BGB. In der Regel liegt die Bürgschaftshöhe (Sicherheitseinbehalt des Auftraggebers) zwischen 3 % und 5 % der Auftragssumme.
Gewinn- und Verlustrechnung
Jahreserfolgsrechnung als Teil des gesetzlich geforderten Jahresabschlusses
Gläubiger
Der Gläubiger („der Dritte“, Auftraggeber) hat einen Anspruch auf Leistung oder Zahlung vom Schuldner.
Hauptfälligkeit
Der Zeitpunkt, zu dem die Jahresprämie fällig ist.
Hauptschuldner
Auftragnehmer im zentralen Schuldverhältnis
Hauptschuldverhältnis
Vertragliche Beziehung zwischen Auftraggeber und -nehmer, die zur Übernahme der Bürgschaft führt; typischerweise der Werkvertrag, in dem die Leistung und Prämie zwischen den Parteien vereinbart wurden.
Herstellungskosten
Aufwendungen, die für die Herstellung und den Abschluss von Waren entstehen. Sie müssen direkt dem Auftrag zuordenbar und den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend sein.
Inanspruchnahme einer Bürgschaft
Bezeichnet die Aufforderung des Bürgschaftsgläubigers (Auftraggeber) an den Bürgen (Versicherungsgesellschaft), aus der Bürgschaft zu zahlen.
Inkasso
Der Begriff Inkasso gehört zur Betriebswirtschaftslehre, insbesondere zum Gebiet der Finanzierung. Ein Inkasso bezieht sich auf das Einziehen von Forderungen.
Insolvenz
Die drohende Zahlungsunfähigkeit (mangelnde Liquidität), die akute Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung sind Anzeichen für die Insolvenz eines Schuldners.
Insolvenzordnung
In Deutschland wird das Insolvenzverfahren, das speziell auf die Zwangsvollstreckung abzielt, durch die Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Dieses Verfahren hat zum Ziel, die Gläubiger eines zahlungsunfähigen Schuldners gleichmäßig und gerecht zu befriedigen.
Investitionsgüterkreditversicherung (IKV)
Die Investitionsgüterkreditversicherung (IKV) stellt eine spezielle Form der Warenkreditversicherung (WKV) dar. Sie bietet Schutz vor den Konsequenzen eines Forderungsausfalls bei der Lieferung von Investitionsgütern wie Maschinen, Anlagen, Schiffen usw. Warenlieferungen, sowohl national als auch international, können mit der IKV versichert werden.
Ähnlich wie die Warenkreditversicherung umfasst die IKV lediglich wirtschaftliche, jedoch keine politischen Risiken.
K – L
Kautionsversicherung
Die Kautionsversicherung (KTV) ist ein Versicherungszweig, der sich mit der Übernahme von Bürgschaften beschäftigt. Das Versicherungsunternehmen (VU) gibt Bürgschaften ab, um für bestimmte gegenwärtige oder zukünftige Verpflichtungen des Versicherungsnehmers (Schuldners) im Falle dessen Leistungsunfähigkeit oder -unwilligkeit einzustehen (auch Avalkredit genannt).
Kontokorrent
Geschäftsbeziehung, in der die Zahlungen des Kunden mit den Lieferungen und/oder Leistungen des Anbieters verglichen werden und der Saldo bestimmt und ausgeglichen wird.
Kreditlimit
Das Kreditlimit, ein Begriff der Warenkreditversicherung, ist der maximal versicherte Forderungsbetrag des Versicherungsnehmers gegenüber einem einzelnen Abnehmer bzw. Kunden. Bei einem Kreditlimit von 100.000 EUR sind beispielsweise die Forderungen des Versicherungsnehmers gegen den Abnehmer bis zu diesem Betrag versichert.
Kreditprüfung
Prüfung der Kreditwürdigkeit von Firmen.
Kreditzielüberschreitung
Eine Kreditzielüberschreitung erfolgt, wenn ein Kunde innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist (bis zum vertraglich festgelegten äußersten Kreditziel) nicht gezahlt hat (Kreditziel).
Lieferantenkredit
Der Lieferantenkredit (auch Warenkredit genannt) ist ein Kredit, den ein Lieferant (Kreditor) seinen Kunden (Debitoren) gewährt, indem er ihnen ein Zahlungsziel von beispielsweise 30, 60 oder 90 Tagen für die Rechnungserledigung einräumt. Bei diesem Kredit handelt es sich um eine Finanzierungsart für den Warenumschlag.
Limit
Höhe des Bürgschaftsrahmens, der vereinbart wurde und innerhalb dessen Bürgschaftsanfragen möglich sind.
Liquidität
Hierbei handelt es sich um die Kompetenz einer Firma, alle erforderlichen Zahlungen innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens zu tätigen. Die Liquidität ist gegeben, wenn genügend flüssige Mittel für den aktuellen Zahlungsverkehr vorhanden sind und ausreichende Vermögenswerte zur Erfüllung zukünftiger Zahlungsverpflichtungen fristgerecht verfügbar sind.
M – R
Mängelansprüchebürgschaft
Die Gewährleistungsbürgschaft wird offiziell als Mängelansprüchebürgschaft bezeichnet. Im Alltagsgebrauch ist der Ausdruck Gewährleistungsbürgschaft aber deutlich üblicher. Der Gewährleistungszeitraum beträgt gemäß VOB 4 Jahre und nach BGB 5 Jahre, wobei er mit der Abnahme bzw. der Schlussrechnung beginnt.
Meldefrist für Schäden
Schäden müssen vom Versicherungsnehmer dem Versicherungsunternehmen innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist gemeldet werden.
Mindestbeitrag
Egal, wie hoch die tatsächlich zu zahlende Jahresprämie ist: Es kann ein sogenannter Mindestbeitrag (auch Mindestprämie genannt) festgelegt werden.
Mitversicherung
Ein Risiko wird von mehreren Erstversicherern mit bestimmten Anteilen mitgetragen.
Nichtzahlungstatbestand
Der Nichtzahlungstatbestand (ein Terminus der Warenkreditversicherung), auch Protracted Default genannt, tritt nach dem Ablauf einer bestimmten Forderungsfälligkeit ein und nicht erst im Falle einer Insolvenz.
Obliegenheiten
Pflichten des Versicherungsnehmers sind Obliegenheiten. Wie in den meisten anderen Schuldverhältnissen auch, hat der Kunde bei einer Versicherung Obliegenheiten: Verhaltensvorschriften, die im Vertrag oder im Versicherungsvertragsgesetz festgelegt sind und beachtet werden müssen, um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten.
Obliegenheitsverletzungen
Man differenziert zwischen Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall (wie Anzeigepflicht und Gefahrerhöhung) und im Versicherungsfall (wie Vorsatz und Schadenminderungspflicht). Bei einer Verletzung von Obliegenheiten kann es zu Regressen oder dazu kommen, dass der Versicherer keine Leistungen erbringt.
Obligo
Unter Obligo (lateinisch „obligare“, vertraglich binden, verpflichten, haften) versteht man allgemein in der Wirtschaft und besonders im Bank- und Versicherungswesen die Haftung für Verbindlichkeiten. Zum Beispiel, den aktuellen Gesamtbetrag aller ausgestellten Bürgschaften, die noch aktiv sind.
OECD
Kurzform für Organisation for Economic Cooperation and Development – Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
Pauschalbürgschaft
Mit einer Pauschalbürgschaft werden die bauvertraglichen Verpflichtungen verschiedener Werkverträge abgesichert, die mit einem Auftraggeber (Begünstigten) abgeschlossen wurden.
Die Urkunde gibt den zeitlichen Rahmen an.
Police
Die Urkunde, die den Vertrag zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer dokumentiert, wird auch als Police bezeichnet. Verträge und Risiken, die unter einer Versicherungsscheinnummer zusammengefasst und dokumentiert sind.
Prämie
Der Versicherungsnehmer muss der Versicherungsgesellschaft diesen Beitrag als Entgelt für eine vereinbarte Risikodeckung zahlen.
Protracted Default
Wird der Protracted Default, bekannt als Nichtzahlungstatbestand, vereinbart, so tritt der Versicherungsfall nicht erst bei der Insolvenz des Abnehmers bzw. Kunden ein, sondern bereits bei einem Zahlungsverzug.
Reduzierung
Verminderung des Bürgschaftsrahmens, wenn sich z. B. die wirtschaftliche Situation eines Kunden von der Versicherungsgesellscahft verschlechtert hat oder der Rahmen in der bisherigen Höhe nicht mehr benötigt wird.
Regress
Rückgriff des Bürgen auf den Hauptschuldner, nachdem er eine Zahlung aus der Bürgschaft vorgenommen hat.
Risiko
Versicherungsgegenstand. Leistung/Schaden: Der Versicherungsvertrag bezieht sich auf das versicherte Risiko, das durch das versicherte Subjekt/Objekt, die Gefahren, die schädliche Auswirkungen auf das Objekt haben können, und den Umfang der Versicherung beschrieben wird. Risiko wird hier als die Gefahr oder das Wagnis verstanden, das den Schadenseintritt verursachen kann.
Risikozuschlag
Beitragszuschlag, der angewendet wird, um ein erhöhtes Risiko auszugleichen (siehe auch risikoabhängiger Beitragszuschlag).
Rückversicherung
Entlastet den Erstversicherer; Teile des vom Kunden getragenen Risikos werden gegen Zahlung eines Rückversicherungsbeitrags an einen Rückversicherer abgegeben, vereinfacht als „Versicherung der Versicherer” bezeichnet.
Rückgabe
Die Rückgabe der Bürgschaft im Original führt zur Entlastung des Obligos bzw. der Bürgschaftslinie. Neue Bürgschaften können dann im Rahmen des Bürgschaftsrahmens erstellt werden.
S – U
Saldenmeldung
Benachrichtigung des Versicherungsnehmers an den Versicherer über seine noch offenen Forderungen. Diese Information ist für den Versicherer notwendig, damit er den Beitrag berechnen kann – vorausgesetzt, der Versicherungsvertrag sieht eine Abrechnung anhand der Forderungssalden und nicht anhand des Umsatzes des Versicherungsnehmers vor.
Für zahlreiche Produkte erfolgt die Berechnung der Beiträge durch den Versicherer auf Grundlage des Umsatzes des Versicherungsnehmers.
Schaden
Prozess, in dem der Versicherungsfall bereits aufgetreten ist oder noch erwartet wird.
Schadenunterlagen
Dokumente, die für die Überprüfung des bedingungsgemäßen Versicherungsschutzes erforderlich sind.
Schlussrechnung
Abschlussrechnung des Entgeltes aus dem Werkvertrag für die gesamte Werkleistung.
Schutz vor Forderungsausfall
Bei der Warenkreditversicherung (WKV) ist der Ausfall von Forderungen bei Warenlieferungen, Werk- oder Dienstleistungen Gegenstand des Versicherungsschutzes. Daher hat sich der Begriff Forderungsausfallversicherung für diesen Versicherungsbereich in den letzten Jahren zunehmend durchgesetzt.
Sicherheitseinbehalt
Der Einbehalt oder Sicherheitseinbehalt stellt eine Art von Sicherheitsleistung dar, bei der eine Forderung für einen vereinbarten Zeitraum gestundet wird und die Aufrechnung nur im Einklang mit dem festgelegten Sicherungszweck zulässig ist. Der Einbehalt findet nur im privaten Baurecht weit verbreitete Anwendung.
Beim werkvertraglichen Bautyp wird die Vergütung des Unternehmers mit der Leistungserbringung und deren Abnahme fällig (§ 641 BGB). Es kann jedoch eine Vereinbarung getroffen werden, dass der Besteller einen Teil der Vergütung für einen bestimmten Zeitraum als Sicherheit für mögliche Ansprüche gegen den Unternehmer einbehält.
Es ist ebenfalls möglich, einen Sicherheitseinbehalt für Abschlagszahlungen zu vereinbaren. Das bedeutet, der Auftraggeber behält einen festgelegten Prozentsatz ein, in der Regel 5 Prozent der Auftragssumme.
In der Regel können die Unternehmen der Bauwirtschaft diesen Sicherheitseinbehalt durch Bürgschaften von Versicherungsunternehmen abdecken.
Sonderavale
Eine Sonderaval oder Sonderbürgschaft ist eine separat und zeitlich begrenzt ausgestellte Bürgschaft, die für ein bestimmtes Projekt gedacht ist. Das Sonderaval ist ein zusätzliches Angebot zum bestehenden Bürgschaftsrahmen und erfordert eine neue Bonitätsprüfung.
Sondertexte
Situation, in der ein Risiko identifiziert wird, das dem Versicherungsnehmer einen Anspruch auf Entschädigung verleiht und den von der Versicherung bereitgestellten Entschädigungsmechanismus aktiviert.
Stückelung
Die maximal zulässige Bürgschaftssumme pro Auftrag/Objekt, die vertraglich festgelegt wurde. In diesem Zusammenhang wird auch der Begriff „Einzelstück“ verwendet.
Überfällige Forderung
Forderungen, die innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens nicht beglichen (ausgeglichen) wurden. Siehe hierzu auch die Kreditzielüberschreitung.
Umsatzmeldung
Mitteilung des Versicherungsnehmers an den Warenkreditversicherer zu den erfolgten Umsätzen. Diese Information ist für den Versicherer notwendig, damit er die vertraglich vereinbarte Beitragshöhe berechnen kann.
Unbefristete Bürgschaft
Dies ist, im Gegensatz zur befristeten Bürgschaft, eine Bürgschaft ohne festgelegtes Ende. Eine Ausbuchung aus dem Obligo findet erst nach der Rückgabe der Bürgschaft statt.
Untreue
Vorsätzliche Schädigung von Vermögen, die durch den Missbrauch einer Vertretungsbefugnis oder durch einen Treuebruch verursacht wird.
Beispielsweise, wenn jemand die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen, missbraucht oder wenn er seine Pflicht verletzt, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, und dadurch demjenigen schadet, dessen Vermögensinteressen er betreuen soll (§ 266 StGB).
Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe ist die Strafe für Untreue.
V – Z
Vergleichsverfahren
Außergerichtliches Verfahren, um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, in der den Vergleichsgläubigern ein Teil ihrer Forderungen erfüllt wird.
Verschuldenshaftung
Verpflichtung, für einen vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schaden aufzukommen.
Versicherung
Leistungszusage für den Schadensfall. Die Firmen der Versicherungsbranche übernehmen Risiken von ihren privaten und gewerblichen Kunden und machen dadurch eine Planung des wirtschaftlichen Handelns möglich. Durch ihre Zusagen und Zahlungen leisten sie einen Beitrag dazu, dass Lebens- und Betriebsabläufe nicht durch finanzielle Schwierigkeiten erheblich gestört werden und Arbeitsplätze geschaffen sowie gesichert werden.
Versicherungsbeginn
Der Versicherungsschutz setzt in der Regel nach Annahme des Antrags durch das Unternehmen und Zahlung des ersten Beitrags ein, frühestens jedoch zu dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn.
Versicherungsschutz
Der Versicherungsschutz umfasst Ansprüche aus Warenlieferungen und Dienstleistungen, die während der Laufzeit des Versicherungsvertrages entstanden sind und aufgrund einer Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit eines versicherten Kunden, die ebenfalls während dieser Laufzeit eingetreten ist, nicht erfüllt werden.
Versicherungssumme
Die Versicherungssumme stellt die im Versicherungsvertrag festgelegte maximale Entschädigung dar.
Vertragserfüllungsbürgschaft (engl. Performance Bond)
Die Vertragserfüllungsbürgschaft stellt eine Sicherheitsleistung dar, u.a. bei Bauverträgen gemäß § 17 Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B), um die genaue Einhaltung der von der Baufirma (Versicherungsnehmer) gegenüber dem Bauherrn (Auftraggeber) übernommenen vertraglichen Verpflichtungen zu gewährleisten.
Falls der (Bau)-Vertrag nicht korrekt eingehalten wird oder der Auftragnehmer unrechtmäßig vom Vertrag zurücktritt, nutzt der Auftraggeber die Vertragserfüllungsbürgschaft zur Deckung des entstandenen finanziellen Schadens.
VOB
Regelwerk für die Vergabe und den Vertrag von Bauleistungen. Teil A befasst sich mit der Vergabe von Bauleistungen, Teil B behandelt die allgemeinen Vertragsbedingungen für deren Ausführung und enthält Bestimmungen zur Sicherheitsleistung.
Vorauszahlungsbürgschaft
Mit der Vorauszahlungsbürgschaft wird die vertragsgemäße Verwendung von Vorauszahlungen abgesichert.
Vordeklaration (VD)
In der Kreditversicherung bezieht sich dies auf die schriftliche oder elektronische Bereitstellung von Informationen über den potenziellen Versicherungsnehmer, anhand derer das Angebot bzw. die Musterpolice erstellt wird. Die Vordeklaration wird in den Versicherungsvertrag integriert. Unrichtige Angaben können zur Folge haben, dass der Vertrag von Beginn an ungültig ist.
Warenkreditversicherung (WKV)
Eine Warenkreditversicherung oder Forderungsausfallversicherung schützt gegen Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit, indem sie Forderungen aus Warenlieferungen und/oder Dienstleistungen absichert.
Wirtschaftsauskunft
Bonitätsinformation, die ein Kautionsversicherer über seine Kunden anfordert. Kreditversicherungen oder Wirtschaftsauskunfteien stellen Auskünfte zur Verfügung.
Zahlen auf erstes Anfordern
Klausel in der Bürgschaft, die besagt, dass der Bürge bereits dann zahlen muss, wenn der Gläubiger einen Anspruch aus der Bürgschaft zu haben behauptet. Der Bürge ist zur sofortigen Zahlung verpflichtet.
Die Bürgen und Auftragnehmer tragen ein Risiko bei diesen Bürgschaften, weil ihnen nicht genug Zeit bleibt, um die Anspruchsgründe zu überprüfen. Deshalb schränkt die Rechtsprechung ihre Anwendbarkeit zunehmend ein. Bei Mängelansprüchebürgschaften resultiert aus einer entsprechende Klausel ihre Unwirksamkeit.
Zahlungsunfähigkeit
Zahlungsunfähigkeit liegt ebenfalls vor, wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet und mangels Masse abgewiesen wird oder wenn im Ausland ähnliche Fälle von Zahlungsunfähigkeit auftreten.
Zahlungsziel
Vom Lieferanten und Kunden vereinbarte Dauer, in der die Zahlung der Forderung des Lieferanten erfolgen soll (z. B. innerhalb von 30 Tagen).
Zollbürgschaften gegenüber Hauptzollämtern
Beim Warenimport müssen Zölle und Einfuhrabgaben entrichtet werden. Die Zollverwaltung verlangt für deren Stundung eine Bürgschaft. Vor allem bei Importeuren, Herstellern von Spirituosen und der Industrie besteht hier ein besonderer Bedarf.
Zoll- und Frachtbürgschaften dienen als Sicherheiten für Importeure, Spediteure sowie Akteure im Groß- und Außenhandel und Ernährungsgewerbe gegenüber den Hauptzollämtern in Bezug auf die Zahlung von Zöllen sowie Einfuhrumsatz- und Verbrauchsteuern.
Bürgschaft Versicherung
Robert Kosik
Dr.-Wolff-Str. 4 – 65549 Limburg
Tel.: 06431 288890
Sie haben Fragen oder wünschen ein Angebot?
